4 Mitarbeiter in orangenen Polo sitzen auf einer Bank und schauen freundlich in die Kamera

Häufig gestellte Fragen


Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Für weitere Informationen steht Ihnen die Einrichtungsleitung gerne zur Verfügung.

 

1. Was ist Tagespflege?

Die Tagespflege ist ein Angebot für ältere Menschen, die tagsüber Hilfe brauchen, aber weiterhin zu Hause wohnen möchten. Sie ergänzt die Pflege zu Hause, wenn diese allein nicht mehr ausreicht. Die Gäste kommen für einige Stunden oder den ganzen Tag in die Einrichtung. Dort erhalten sie Pflege, Betreuung und Hilfe bei alltäglichen Aufgaben, zum Beispiel beim Essen, bei der Bewegung oder der Körperpflege. Es gibt mehrere Mahlzeiten und ausreichend Getränke. Zusätzlich wird ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm angeboten. Dazu gehören gemeinsame Aktivitäten wie Basteln, Singen, Spiele oder kleine Ausflüge. So bleibt der Alltag interessant und soziale Kontakte werden gepflegt. Viele Einrichtungen bieten einen Fahrdienst an. Dieser holt die Gäste morgens von zu Hause ab und bringt sie am späten Nachmittag wieder zurück.

2. Voraussetzung für die Aufnahme

Um in die Tagespflege zu kommen, braucht man einen Pflegegrad (von 1 bis 5). Ob man einen Pflegegrad bekommt, prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK). Dafür wird ein Gutachten erstellt.

3. Wie wird festgestellt, ob jemand pflegebedürftig ist?

Zuerst muss ein Antrag gestellt werden. Dann kommt eine Fachkraft vom Medizinischen Dienst oder von einer anderen unabhängigen Stelle zu Ihnen nach Hause oder zu Ihrem Angehörigen. Bei diesem Besuch wird geprüft, wie viel Hilfe im Alltag gebraucht wird. Anhand dieser Prüfung wird entschieden, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegegrad (1 bis 5) vergeben wird.

4. Wer trägt welche Kosten?

Die Pflegekasse übernimmt ab dem Pflegegrad 2 die Kosten für die Tagespflege in einer Tagespflegeeinrichtung. Gäste mit dem Pflegegrad 1 tragen die Kosten für die Tagespflege selbst. Der Höchstbetrag der Kostenübernahme ist abhängig vom jeweiligen Pflegegrad:

  • in Pflegegrad 1:      0,00 €
  • in Pflegegrad 2:      721,00 €
  • in Pflegegrad 3:      1357,00 €
  • in Pflegegrad 4:      1685,00 €
  • in Pflegegrad 5:      2085,00 €

Auch wenn Sie bereits einen ambulanten Pflegedienst nutzen, können Sie zusätzlich Tagespflege in Anspruch nehmen. Dafür muss ein Antrag gestellt werden. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Tagespflege – abhängig von Ihrem Pflegegrad – in voller Höhe des vorgesehenen Betrags (siehe Tabelle oben).

Weitere Unterstützung durch die Pflegekasse

Egal welchen Pflegegrad Sie haben:
Die Pflegekasse kann zusätzlich bis zu 131,00 € pro Monat für folgende Kosten erstatten:
  • Essen und Getränke (Verpflegung),
  • Nutzung der Räume (Unterkunft),
  • sogenannte Investitionskosten (zum Beispiel für Möbel oder Ausstattung).
Wie viel genau übernommen wird, hängt davon ab, wie oft Sie die Tagespflege im Monat besuchen. Vor Beginn der Tagespflege erhalten Sie ein persönliches Beratungsgespräch.
Dabei erklären wir Ihnen alle Kosten genau und erstellen auf Wunsch einen individuellen Kostenvoranschlag.

 



GUT VORBEREITET FÜR ALLE LEBENSLAGEN:

Nicht nur im Alter, auch durch plötzliche Krankheiten oder Unfälle kann es passieren, dass man wichtige Dinge nicht mehr selbst regeln kann.

Damit trotzdem Ihre Wünsche beachtet werden, ist es wichtig, frühzeitig Vertrauenspersonen zu bestimmen. Diese Personen bekommen dann eine Vollmacht.

Eine Vollmacht erlaubt ihnen, für Sie Entscheidungen zu treffen – zum Beispiel bei Betreuung und Versorgung. Wir möchten, dass Sie in jeder Situation gut versorgt sind.

Darum empfehlen wir Ihnen, sich auf der Webseite des Bundesministeriums zu informieren. Dort finden Sie wichtige Infos und Vorlagen zum Thema Vollmachten.

 

Hier geht es zur Seite des: Bundesministeriums.

 



WEITERE INFORMATIONEN FÜR SIE:

PREISE

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